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   LAG Nürnberg, 27.04.2005 - 2 Ta 54/05   

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https://dejure.org/2005,14939
LAG Nürnberg, 27.04.2005 - 2 Ta 54/05 (https://dejure.org/2005,14939)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.04.2005 - 2 Ta 54/05 (https://dejure.org/2005,14939)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. April 2005 - 2 Ta 54/05 (https://dejure.org/2005,14939)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    GVG § 17a UWG § 13 i.d.F. v. 08.07.2004 ArbGG § 2 Abs. 1 Ziff. 3d
    EGVG, UWG, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus unerlaubten Handlungen; Anforderungen an den Zusammenhang zwischen der unerlaubten Handlung und dem Arbeitsverhältnis

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 17a GVG; § 13 UWG i.d.F. v. 08.07.2004; § 2 Abs. 1 Ziff. 3d ArbGG
    Rechtsweg bei unerlaubter Handlung von Arbeitnehmern

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Rechtsweg bei unerlaubter Handlung unter Arbeitnehmern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2002 - 20 W 55/02

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Streitigkeit behaupteter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.04.2005 - 2 Ta 54/05
    Auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 19.07.2002 - 20 W 55/02 = NZA-RR 2003 S. 211) hält es für unerheblich, ob die unerlaubte Handlung während des Arbeitsverhältnisses begangen wurde, da § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d ArbGG Streitigkeiten betreffe, die einem Arbeitsverhältnis entspringen, das zwischen den Parteien besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte unter Hinweis auf Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 2 Rz. 53).
  • OLG Hamburg, 30.12.2002 - 11 W 43/02
    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.04.2005 - 2 Ta 54/05
    Das OLG Hamburg hat in der Entscheidung vom 30.12.2002, Az.: 11 W 43/02 = NZA 2003 S. 935 f. offen gelassen, ob die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben wäre, wenn feststünde, dass sich der dortige Beklagte zu 1 die Betriebsgeheimnisse erst nach seinem Ausscheiden verschafft hätte.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 16 W 45/21

    Unerlaubte Handlung eines gekündigten Arbeitnehmers

    Entgegen der vom Kläger geäußerten Ansicht ist die weitere Voraussetzung des § 2 Abs. 1 Nr. 3 d) ArbGG, dass die unerlaubte Handlung im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen muss, nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die unerlaubte Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begangen worden ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20. Mai 2005 - 6 W 44/05, juris, Rn. 5; LArbG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 9 Ta 413/09, juris, Rn. 15; LArbG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2005 - 2 Ta 54/05, juris, Rn. 8).

    Das Arbeitsverhältnis darf für die unerlaubte Handlung nicht gänzlich hinweggedacht werden können (vgl. LArbG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2005 - 2 Ta 54/05, juris, Rn. 9).

  • LAG Köln, 06.03.2020 - 9 Ta 3/20

    Rechtsweg; Zulässigkeit eines Erfolgshonorars; negative Feststellungsklage gegen

    § 13 UWG stellt keine Norm zur Rechtswegbestimmung dar (LAG Nürnberg, Beschluss vom 27. April 2005 - 2 Ta 54/05 -, Rn. 6, juris; MüKoUWG/Ehricke, 2. Aufl. 2014, § 13 UWG Rn. 4; Götting/Nordemann, UWG, Handkommentar, § 13 UWG, Rn. 7, beck-online), sondern setzt das Vorliegen einer bürgerlichen, den ordentlichen Gerichten zugewiesenen Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG voraus (Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer/Tolkmitt, 4. Aufl. 2016, § 13 UWG, Rn. 2a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 Ta 140/09

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Zusammenhangsklage bei Wettbewerbsverstößen

    Das Merkmal der "Bürgerlichen Rechtsstreitigkeit" hat keine eigenständige Bedeutung, sondern dient lediglich der Klarstellung, dass für die Annahme der Zuständigkeit des Landgerichts zunächst einmal der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gem. § 13 GVG vorliegen muss (Hess in Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, 3 13 UWG Rn. 3; LAG Nürnberg vom 27.04.2005 - 2 Ta 54/05 - zit. nach juris).
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